Mediation
Ziel der Mediation ist es eine außergerichtliche, rechtsverbindliche, einvernehmliche Konfliktlösung zu finden, die den Bedürfnissen und Interessen der Konfliktparteien entspricht.
Erbrecht
Oft sind erbrechtliche Gerichtsverfahren in der Lage einen Rechtsstreit, nicht aber den dahinter stehenden Konflikt zu lösen. Deswegen bietet sich gerade bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen die Mediation an.
Durch Mediation werden nicht nur teure, lang andauernde gerichtliche Verfahren umgangen, sondern auch Lösungen gefunden, die für alle Parteien zufriedenstellend sind.
Auch vor einem Erbfall, bei der Planung der Vermögensnachfolge, ist Mediation unter Einbeziehung aller Erben und Vermächtnisnehmer möglich.
So können die Parteien gemeinsam eine verbindliche Lösung finden, um eventuellen Erbstreitigkeiten vorzubeugen.
Beispiele:
- Klärung der Erbanteile innerhalb einer Erbengemeinschaft nach dem Erbfall
- Klärung von anderen Konflikten innerhalb einer Erbengemeinschaft
- Planung der Vermögensnachfolge vor dem Erbfall
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Unternehmen
Seit einigen Jahren wird Mediation als effizientes Verfahren zur Beilegung von Konflikten auch in der Wirtschaftswelt erfolgreich eingesetzt.
Die Mediation in und zwischen Unternehmen hat ein sehr breites Anwendungsgebiet.
Beispiele:
- Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
- Konflikte zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern
- Konflikte zwischen Mitarbeitern, Teams und Abteilungen
- Verhandlungen zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat
- Tarifverhandlungen
- Trennungs- und Versetzungsgespräche
- Konflikte zwischen Kunden und Lieferanten
- Fragen der Haftung und Gewährleistung
- Konflikte in Urheberrechts- und Patentfragen
- Fragen der Unternehmensnachfolge
- Gesellschafterkonflikte
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