Rechtsgebiete
Erbrecht
Jeder zukünftige Erblasser kann durch die Abfassung eines Testaments viel dafür tun, damit sein Vermögen nach seinem Ableben in einem geregelten Prozess auf den oder die Erben übergeht. Die Alternative, die eigene Erbfolge dem Gesetz zu überlassen, ist in den allermeisten Fällen nur die zweitbeste Lösung.
Für den Fall, dass Sie versterben und Ihre Firma noch in Ihrem Eigentum steht, also noch nicht veräußert wurde, wer wird sich um die Belange der Firma und deren Veräußerung und übergangsweise um den Betrieb kümmern? Haben Sie einen „Notfallplan“?
Im Rahmen der Planung der Vermögensnachfolge sollten wir auch über eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sprechen.
Gern berate ich Sie umfassend. Dabei rücke ich stets die persönlichen Interessen des Erblassers zu Lebzeiten in den Fokus und erarbeite unter Berücksichtigung aller zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekte für Sie ein Gesamtkonzept.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Gern zeige ich Ihnen im Handels- und Gesellschaftsrecht mögliche Konflikte und Risiken auf und erarbeite mit Ihnen eine individuelle Lösung.
Beispiele:
- Existenzgründung
- Vertragsgestaltung
- Veränderung im Bestand der Gesellschaft oder Geschäftsführung
- Umstrukturierung von Unternehmen
- Unternehmensnachfolge
- Begleitung von Unternehmenskäufen und -verkäufen
- Gesellschafterkonflikte
- Haftung von Gesellschaftern